Die Italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Gesetzesänderung ab Februar 2011

Damit die Umsatzsteuer nicht zum Wettbewerbsfaktor zwischen Ländern wird, soll die Besteuerung bei Warenlieferungen bzw. bei der Erbringung von sonstigen Leistungen zwischen verschiedenen EU-Ländern in dem Land stattfinden, von dem aus der Kunde (Lieferungs- bzw. Leistungsempfänger) sein Unternehmen betreibt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist der Nachweis seitens des liefernden bzw. leistenden Unternehmens der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Abnehmers.[nbsp]

Besondere Vorsicht ist bei Geschäften mit italienischen Kunden geboten. Aufgrund einer im Februar 2011 in Italien erfolgten Gesetzesänderung wurden die italienischen Unternehmen aufgefordert, sich neu als Unternehmer zu registrieren, damit die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.Id.Nr.) weiterhin aktiv bleibt. Wurde diese Neuregistrierung nicht vorgenommen, so wurden die betreffenden Nummern automatisch deaktiviert. Dabei ist zurzeit noch nicht klar, ob bei später erfolgter Neuregistrierung die alten Nummern reaktiviert werden oder ob das Unternehmen eine neue USt.Id.Nr. erhält. Das kann für deutsche Lieferanten in Zusammenhang mit Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Italien aus folgendem Grund verheerende Auswirkungen haben: Das deutsche Bundeszentralamt für Steuern geht davon aus, dass deutsche Unternehmen, die während der Inaktivität der italienischen Umsatzsteueridentifikationsnummern innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt bzw. sonstige Leistungen an italienische Kunden erbracht haben, die Umsatzsteuer auf diese Lieferungen bzw. Leistungen schulden und im Nachgang erklären müssen. Auch die zusammenfassenden Meldungen müssen korrigiert werden.[nbsp]

Deutschen Unternehmen, die nach Italien exportieren bzw. sonstige Leistungen an italienische Kunden erbringen, wird daher dringend geraten, die italienische USt.Id.Nr. von italienischen Kunden stets umgehend zu überprüfen (möglichst mit Firmennamen und -adresse: qualifizierte Bestätigung). O.g. Prüfung kann online über das Portal des BZSt. erfolgen.

Quelle: Wirtschaft aktuell online