Der Mindestlohn wurde in Deutschland erstmals 2015 mit einem Anfangsbetrag von 8,50 € pro Stunde eingeführt. Seitdem wurde er schrittweise auf Grundlage der Entscheidungen der Mindestlohnkommission erhöht, mit dem Ziel, den Arbeitnehmern eine faire Vergütung zu gewährleisten und Schwarzarbeit einzudämmen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 € brutto pro Stunde, womit das Land seine führende Rolle unter den europäischen Staaten bekräftigt, die sich besonders für den Schutz von Geringverdienern einsetzen.
Die Kommission wird alle fünf Jahre erneuert, wie es das deutsche Mindestlohngesetz (Mindestlohngesetz – MiLoG) vorsieht. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern — drei Vertretern der Arbeitnehmer und drei der Arbeitgeber — sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft, die kein Stimmrecht besitzen. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Aufgabe der Kommission ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finden und gleichzeitig eine angemessene und stabile Entlohnung zu fördern. Diese Politik zielt darauf ab, ein würdiges Einkommen zu sichern, Ungleichheiten zu verringern und die Binnennachfrage zu stärken. Darüber hinaus ist der Mindestlohn ein wichtiges Instrument, um den Gender Pay Gap zu bekämpfen und mehr Lohngerechtigkeit für besonders vulnerable Gruppen wie Frauen und Migranten zu fördern.
Im Juni 2025 kündigte die Kommission an, den Mindestlohn bis 2026 auf 13,90 € und bis 2027 auf 14,60 € anzuheben. Damit würde Deutschland nach Luxemburg zum zweiten europäischen Land mit dem höchsten Mindestlohn werden.
Im Gegensatz zu Deutschland hat Italien bislang keinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Die Mindestvergütungen werden dort durch nationale Tarifverträge (Contratti Collettivi Nazionali di Lavoro – CCNL) geregelt, die zwar den Großteil der Sektoren abdecken, jedoch oft keine wirklich angemessenen Löhne im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten garantieren. In Branchen wie Gastronomie und Logistik liegen die durchschnittlichen Stundenlöhne zwischen 7 und 9 € brutto, nicht selten sogar darunter, insbesondere bei den verletzlichsten Beschäftigten: prekär Beschäftigte, unfreiwillige Teilzeitkräfte oder sogar Irreguläre. Diese Situation führt zu einem fragmentierten Arbeitsmarkt mit großen Ungleichheiten und einem hohen Risiko der Ausbeutung.
Der Unterschied ist daher deutlich: Während Deutschland einen klaren und strukturierten Weg eingeschlagen hat, debattiert Italien weiterhin ohne konkrete Lösung. Politische Vorschläge zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gibt es zwar, sie haben jedoch bislang keinen breiten Konsens im Parlament gefunden. Unterdessen verpflichtet die 2022 verabschiedete EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne (DIRECTIVE (EU) 2022/2041) die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Mindestlöhne ein würdiges Leben ermöglichen. Diese Richtlinie hätte bis zum 15. November 2024 in das nationale Recht umgesetzt werden müssen; Italien ist dieser Verpflichtung jedoch noch nicht nachgekommen.